Mietkaution & Sicherheiten – was Vermieter verlangen und Mieter verhandeln

Bei Gewerbe gibt es keine gesetzliche Kautionsobergrenze

Anders als bei Wohnen ist die Mietkaution bei Gewerbe nicht gesetzlich gedeckelt. Üblich sind drei Monatsmieten, manchmal mehr, manchmal weniger. Bei größeren Mietverträgen oder Spezialobjekten kommen oft Bürgschaften hinzu — vom Pächter, von Gesellschaftern oder vom Konzern. Welche Sicherheiten angemessen sind und wie sie strukturiert sein sollten, hängt von Bonität und Vertragsstruktur ab.

Wir helfen Ihnen, faire Sicherheits-Lösungen mit der Vermieterseite zu verhandeln — mit Schutz für beide Seiten.

Kautionsvertrag auf Tisch Beratung mit Vermieter und Mieter

Mögliche Sicherheits-Formen

FormWie es funktioniertWann sinnvoll
**Barkaution**Geldbetrag auf SperrkontoKlassisch, einfach
**Bankbürgschaft**Bank garantiert ZahlungLiquidität bleibt beim Mieter
**Gesellschafterbürgschaft**Privatperson haftetBei kleineren GmbHs
**Konzernbürgschaft**Mutterunternehmen haftetBei Tochterunternehmen
**Vorauszahlung**Erstes Vierteljahr im VorausBei schwächerer Bonität

Passende Angebote erhalten

Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

Zum Suchauftrag

Was bei der Sicherheit zu verhandeln ist

  • Höhe der Kaution – drei Monatsmieten ist Standard, mehr ist verhandelbar.
  • Form der Sicherheit – Bankbürgschaft schont Liquidität.
  • Rückzahlungs-Bedingungen – nach Auszug, ohne weitere Forderungen.
  • Verzinsung – bei Barkaution Anspruch auf marktübliche Zinsen.
  • Anpassung bei Index-Erhöhungen – verhandelbar, ob Kaution mit Miete steigt.

Was wir für Mieter durchsetzen

Wir verhandeln Sicherheits-Strukturen, die Vermieter absichern, ohne den Mieter unverhältnismäßig zu belasten. Bei guter Bonität reicht die Bankbürgschaft — sie kostet wenig, schont die Liquidität und ist für den Vermieter genauso wertvoll wie Barkaution. Bei großen Verträgen kombinieren wir mehrere Formen.

Übergabe der Bankbürgschaft

Wir verhandeln Sicherheiten für Sie

Bei jedem konkreten Mietvertrag prüfen wir die Sicherheits-Klauseln und verhandeln Anpassungen. Erstgespräch kostenlos. Suchauftrag starten

Häufige Fragen zur Mietkaution in Garmisch-Partenkirchen

Wie hoch ist die Kaution typisch?
Üblich drei Monatsmieten Kaltmiete. Bei großen Mietern oder Sonderobjekten auch mehr, immer verhandelbar.
Lohnt sich eine Bankbürgschaft?
Bei guter Bonität oft ja — schont Liquidität. Bürgschaftsgebühr meist 0,5 bis 2 Prozent pro Jahr.
Bekomme ich die Kaution verzinst zurück?
Bei Barkaution Anspruch auf marktübliche Verzinsung. In Niedrigzins-Phasen entsprechend gering.
Was, wenn die Bonität noch schwach ist?
Wir kombinieren Sicherheiten: Kaution plus Gesellschafterbürgschaft, oder Vorauszahlung. So überzeugen wir auch zurückhaltende Vermieter.
Wann wird die Kaution zurückgezahlt?
Nach Mietende und Übergabe, abzüglich berechtigter Forderungen. Sollte im Vertrag mit Frist (z.B. 3 Monate nach Auszug) geregelt sein.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

A. Zürker GmbH

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 56679

Fax: +49 8821 5 91 11