Zweckentfremdungssatzung Garmisch-Partenkirchen
Neue Satzung – in Kraft seit 01.10.2025
Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat zum 1. Oktober 2025 eine neue Zweckentfremdungssatzung erlassen. Ziel ist es, vorhandenen Wohnraum zu schützen und der zunehmenden Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen entgegenzuwirken. Die Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet: Wohnraum darf grundsätzlich nur zu Wohnzwecken genutzt werden.
Wann eine Genehmigung erforderlich ist
Eine Genehmigung der Gemeinde benötigen Sie, wenn Wohnraum
- zu mehr als 8 Wochen im Jahr touristisch vermietet wird,
- zu mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt wird,
- baulich umgewandelt wird oder
- über drei Monate leer steht.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 € geahndet werden. Genehmigungen gelten zudem für und gegen Rechtsnachfolger – also auch für neue Eigentümer nach einem Verkauf.
Was das für Käufer und Eigentümer bedeutet
Die Regelung soll sicherstellen, dass in Garmisch-Partenkirchen auch künftig ausreichend bezahlbarer Wohnraum für Einheimische, Arbeitnehmer und Familien zur Verfügung steht. Planen Sie eine Nutzungsänderung oder eine Ferienvermietung, empfehlen wir, sich vorab direkt mit dem Markt Garmisch-Partenkirchen, Bauverwaltung (Abteilung 60.1), in Verbindung zu setzen. Gerne beraten auch wir Sie im Vorfeld eines Kaufs oder einer Vermietung.
Downloads
Die offiziellen Dokumente stellt der Markt Garmisch-Partenkirchen bereit: