Maklerprovision beim Gewerbeverkauf
Frei verhandelbar, erfolgsabhängig, transparent
Die Maklerprovision beim Gewerbeverkauf ist nicht gesetzlich geregelt. Während beim Wohnungsverkauf seit Dezember 2020 das Bestellerprinzip mit hälftiger Teilung gilt, sind die Konditionen bei Gewerbeobjekten frei vereinbar — zwischen Verkäufer und Makler, zwischen Käufer und Makler oder in geteilter Form.
Bei wavepoint GmbH & Co. KG regeln wir die Provision schriftlich vor Vermarktungsstart. Sie wissen vor dem ersten Inserat, was die Vermarktung kostet und unter welchen Bedingungen.
Provisionsmodelle im Überblick
| Modell | Wer zahlt | Typische Konstellation |
|---|---|---|
| **Käuferprovision** | Käufer trägt volle Provision | Klassischer Gewerbeverkauf an Investor oder Selbstnutzer |
| **Verkäuferprovision** | Verkäufer trägt | Investoren-Käufer akzeptiert keine Provision, schnellverkauf nötig |
| **Geteilte Provision** | Beide Seiten anteilig | Selten bei Gewerbe, häufiger bei kleineren Objekten |
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Was beeinflusst die Provisionshöhe?
- Vermarktungstiefe – Off-Market mit gezielter Käuferansprache ist aufwendiger als Standardinserat.
- Komplexität des Objekts – Hotel- und Praxisverkäufe brauchen mehr Spezialwissen als Standardlager.
- Datenraum-Aufbereitung – wer vollständig dokumentiert ist, reduziert den Aufwand.
- Zeitliche Priorität – schnelle Vermarktung erfordert intensivere Käuferansprache.
- Käufergruppe – institutionelle Käufer prüfen aufwendiger als Selbstnutzer.
Erfolgsabhängigkeit
Die Provision fällt erst bei Unterzeichnung des Notarvertrags an. Bis dahin tragen wir das gesamte Vermarktungsrisiko: Bewertung, Datenraum-Aufbau, Exposé, Käuferansprache, Besichtigungen, Verhandlungen gehen zu unseren Lasten. Diese Konstellation schafft das richtige Anreizsystem — wir verdienen nur, wenn Sie wirklich erfolgreich verkaufen.
Die Umsatzsteuer (aktuell 19%) wird offen ausgewiesen. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist (typisch bei vermieteten Objekten im Betriebsvermögen), holt sie über die Vorsteueranmeldung zurück.