Gastronomie pachten – passende Räume mit Konzession und Konzept
Bei Gastronomie pachten Sie Räume, Konzession und ggf. Inventar
Gastronomie-Mieter pachten in den meisten Fällen, statt klassisch zu mieten: der Pachtvertrag (§581 BGB) umfasst die Möglichkeit zur Fruchtziehung — also das ganze Geschäft samt Konzession und Inventar. Welches Pachtmodell zu Ihrem Konzept passt — Festpacht, Umsatzpacht, Hybrid oder Stufenpacht — hängt von Standort, Konzept und Eigenkapital ab.
Wir helfen Ihnen in Garmisch-Partenkirchen und Umgebung, gastronomische Objekte zu finden, die zu Ihrem Konzept passen — Restaurant, Bar, Café, Lieferdienst.
Die vier Pachtmodelle
| Modell | Pachtzins-Struktur | Wann sinnvoll für Pächter |
|---|---|---|
| **Festpacht** | Fester monatlicher Betrag | Bei stabilem Standort und etabliertem Konzept |
| **Umsatzpacht** | Prozentual vom Umsatz | Bei neuem Konzept oder Aufbau-Phase |
| **Hybrid-Pacht** | Festpacht + Umsatz-Beteiligung | Mittelweg zwischen Sicherheit und Risikoteilung |
| **Stufenpacht** | Steigt über Laufzeit | In Aufbau-Phase entlasten, später anpassen |
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was bei der Konzession zu klären ist
- Schankerlaubnis – personengebunden, muss vom Pächter beantragt werden.
- Konzessions-Vorerlaubnis – bei Eile schneller Übergang möglich.
- Sachkundeprüfung und Schulungen – bei der IHK erforderlich.
- Sondernutzungserlaubnis – für Außengastronomie auf Bürgersteig.
- Brandschutz und Lüftungs-Genehmigung – bei Küchenbetrieb verbindlich.
Was wir bei Gastronomie-Pacht für Sie übernehmen
Wir koordinieren Vorabklärung mit Behörden, Pacht-Modell-Beratung mit Eigentümer, Konzessions-Status und Inventar-Bewertung bei Übernahme. Bei sensiblen Pächterwechseln arbeiten wir mit Diskretion gegenüber Gästen und Mitarbeitern — das schützt sowohl bestehenden als auch ankommenden Pächter.