Maklerprovision beim Gewerbekauf – Verhandlungssache, erfolgsabhängig

Bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provision

Anders als bei Wohnimmobilien gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe und kein Bestellerprinzip. Die Konditionen werden frei verhandelt — Höhe, Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, Sonderleistungen, Erfolgsabhängigkeit. Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

Üblich ist erfolgsabhängige Vergütung: keine Provision ohne unterschriebenen Notarvertrag.

Provisions-Aufstellung am Schreibtisch Konditionenvereinbarung im Beratungsgespräch

Übliche Provisionsrahmen

ObjektartÜbliche Provision (zzgl. MwSt.)Aufteilung
**Büro**3 bis 5 ProzentHäufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer
**Praxis**3 bis 5 ProzentVerhandlungssache, oft Käuferseite
**Ladenlokal**3 bis 5 ProzentHäufig hälftig oder Verkäuferseite
**Gastronomie**4 bis 6 ProzentHäufig Käuferseite
**Hotel**Individuell, oft prozentual gestaffeltVerhandlungssache
**Halle / Logistik**3 bis 5 ProzentHäufig hälftig

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Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Vermarktungs- und Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als bei einfacher Inserats-Vermittlung.
  • Sonderleistungen – Koordination von Due-Diligence-Spezialisten, Verhandlungsdrohung-Beratung.
  • Objektgröße – bei großen Investments oft prozentual gestaffelt mit Mindest-Pauschale.
  • Diskretions-Anforderungen – Off-Market-Suche mit höherer Vertraulichkeit ist aufwändiger.
  • Verhandlungs-Komplexität – Bestandsmieter, Genehmigungen, Sonderklauseln.

Wann wird gezahlt

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit dem Notarvertrag fällig — nicht früher. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten (Anwalt, Architekt, Energieberater) trägt der Käufer separat — diese werden vorab transparent benannt.

Erfolgsbesprechung nach Notartermin

Klare Konditionen, klare Kommunikation

Vor Suchstart vereinbaren wir alle Konditionen schriftlich. Erstgespräch und Konditionenvereinbarung sind kostenlos. Suchauftrag starten

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Garmisch-Partenkirchen

Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?
Nein. Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnimmobilien. Bei Gewerbe ist die Provisionsaufteilung frei verhandelbar.
Wann ist die Provision fällig?
Mit Unterzeichnung des Notarvertrags. Wenn kein Vertrag zustande kommt: keine Provision.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja. Wir richten uns nach Objektgröße, Suchaufwand und Sonderleistungen. Konditionen vor Suchstart schriftlich.
Was, wenn der Verkäufer die Provision allein trägt?
Bei vielen Off-Market-Verkäufern üblich. Wir klären vor Suchstart, welche Konstellation gilt.
Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?
Externe Spezialisten-Kosten: Anwalt, Architekt, Energieberater, Steuerberater, Gutachter. Werden vorab transparent benannt — meist 3.000 bis 30.000 Euro je nach Objektgröße.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

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