Vermietungsprovision beim Gewerbe – frei verhandelbar und erfolgsabhängig
Bei Gewerbe ist die Provision Verhandlungssache, kein gesetzlich festgelegter Satz
Anders als bei Wohnen gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provisionshöhe. Die Konditionen werden frei zwischen Eigentümer, Makler und ggf. Mieter vereinbart — orientiert an Vermarktungsaufwand, Sonderleistungen und Mietzins. Wir vereinbaren die Konditionen vor Vermarktungsstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.
Auch wer die Provision am Ende trägt — Mieter, Vermieter oder hälftig — ist Verhandlungssache und wird im Maklervertrag explizit geregelt.
Üblicher Provisionsrahmen bei Gewerbevermietungen
| Objektart | Übliche Provision (zzgl. MwSt.) | Wer trägt sie meist |
|---|---|---|
| **Büro** | 2,5 bis 3,5 Monatsmieten | Mieter |
| **Praxis** | 2,5 bis 3 Monatsmieten | Mieter |
| **Ladenlokal** | 2,5 bis 3,5 Monatsmieten | Mieter, manchmal hälftig |
| **Gastronomie** | 3 bis 4 Monatspachten | Pächter oder geteilt |
| **Hotel** | Individuell (oft prozentual von Jahrespacht) | Verhandlungssache |
| **Halle / Logistik** | 2,5 bis 3 Monatsmieten | Mieter |
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Was die Provisionshöhe beeinflusst
- Vermarktungsaufwand – Off-Market-Suchen sind aufwändiger als offene Inserate.
- Sonderleistungen – Energieausweis-Beschaffung, Bauvoranfragen, Mieteranwalt-Koordination.
- Vertragsstruktur – komplexe Pachtverträge (Hotel) brauchen mehr juristische Arbeit.
- Diskretion-Anforderungen – sensitive Mieterwechsel mit anonymisierter Vermarktung.
- Verhandlungs-Komplexität – institutionelle Mieter prüfen länger und intensiver.
Wann die Provision wirklich fällig wird
Die Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig — also nach Mietvertragsunterzeichnung und Übergabe. Bewertung, Beratung, Exposé-Erstellung, Mieter-Akquise und Verhandlung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten (Grundbuch, Energieausweis, Anwalt, Fotos) trägt der Eigentümer separat — diese sind transparent vorab benannt.