Kaufvertrag beim Hauskauf
Was im Kaufvertrag stehen muss
Der Kaufvertrag für ein Haus wird vom Notar erstellt und ist erst nach Beurkundung rechtswirksam. Er regelt alle wesentlichen Punkte der Eigentumsübertragung. Vor der Unterschrift sollten Sie den Vertragsentwurf sorgfältig prüfen — idealerweise mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin.
Inhalt des Kaufvertrags
- Vertragsparteien: Vollständige Angaben zu Käufer und Verkäufer
- Objektbeschreibung: Grundstück mit Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Größe und aufstehendem Gebäude
- Kaufpreis: Gesamtpreis für Haus und Grundstück, ggf. Aufteilung bei Inventar
- Zahlungsmodalitäten: Fälligkeit, Bankverbindung, Treuhandkonto
- Übergabetermin: Wann geht der Besitz über, wann erfolgt die Übergabe
- Gewährleistung: Privatverkäufe erfolgen in der Regel unter Ausschluss der Sachmängelhaftung
- Auflassungsvormerkung: Sichert den Eigentumsübergang zugunsten des Käufers
- Belastungsvollmacht: Erlaubt dem Käufer, die Grundschuld für die Bank eintragen zu lassen
- Rücktrittsklauseln: Unter welchen Bedingungen kann vom Vertrag zurückgetreten werden
Prüf-Checkliste vor der Unterschrift
- Stimmen alle Angaben zum Objekt (Adresse, Flurstück, Wohnfläche)?
- Ist der Kaufpreis korrekt und die Zahlungsfrist realistisch?
- Ist die Finanzierungszusage der Bank schriftlich vorhanden?
- Sind alle Belastungen im Grundbuch aufgeführt und besprochen?
- Ist der Übergabetermin verbindlich festgelegt?
- Sind Inventargegenstände (Küche, Markise, Gartenhaus) explizit aufgeführt?
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Besonderheiten beim Hauskauf
Im Unterschied zum Wohnungskauf gibt es beim Haus keine Teilungserklärung und keine WEG. Dafür sollten Sie auf folgende Punkte besonders achten:
- Grundstücksgrenzen: Sind die Grenzen eingemessen und mit dem Katasteramt abgestimmt?
- Wegerechte: Gibt es Geh- oder Fahrrechte zugunsten Dritter auf Ihrem Grundstück?
- Baulasten: Eingetragene Baulasten (z.B. Abstandsflächen, Stellplatzpflichten) können Ihre Nutzung einschränken.
- Leitungsrechte: Verlaufen Versorgungsleitungen über das Grundstück?
- Altlasten: Bei Verdacht auf Bodenbelastung die Altlastenauskunft der Stadt einholen.
Ablauf nach Vertragsunterzeichnung
- Auflassungsvormerkung: Der Notar beantragt die Vormerkung im Grundbuch — Ihr Eigentumsrecht ist damit gesichert.
- Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt schickt den Steuerbescheid. Erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
- Kaufpreiszahlung: Nach Fälligkeitsmitteilung durch den Notar überweisen Sie den Kaufpreis.
- Eigentumsumschreibung: Der Notar beantragt die Umschreibung im Grundbuch — Sie werden als neuer Eigentümer eingetragen.
- Übergabe: Sie erhalten die Schlüssel und erstellen ein Übergabeprotokoll.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Vertragsprüfung ist Pflicht
Nehmen Sie sich Zeit für den Vertragsentwurf. Ungeklärte Fragen vor der Unterschrift ersparen Ihnen teure Probleme danach. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und erklären, worauf Sie achten sollten.