Ein Hauskauf besteht aus vielen Einzelschritten. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und nichts zu vergessen — von der Vorbereitung bis zur Übergabe.

Wir begleiten Sie durch alle Phasen und achten darauf, dass kein Schritt übersehen wird. Sprechen Sie uns an — wir helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Häufige Fragen zum Hauskauf-Ablauf in Garmisch-Partenkirchen
Welche typischen Fehler machen Hauskäufer in Garmisch-Partenkirchen?
Vier Fehler kommen besonders häufig vor:
- Sanierungskosten unterschätzen — bei Bestandshäusern oft 30–50 % des Kaufpreises über die Jahre
- Nur Kaltmiete vergleichen — Heizkosten bei Häusern oft doppelt so hoch wie bei Wohnungen
- Energieausweis ignorieren — bei Klasse F/G drohen mittlerweile Sanierungspflichten
- Keine zweite Besichtigung bei anderer Tageszeit (Lärm, Sonneneinstrahlung, Verkehr)
Was prüft ein Bausachverständiger beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Ein Bauwerksgutachter (Kosten 600–1.500 € beim Kurzgutachten) prüft typische Risiken:
- Dach und Dachstuhl auf Feuchtigkeit und Holzschäden
- Kellermauerwerk auf aufsteigende Feuchtigkeit
- Heizungsanlage Alter und Effizienzklasse
- Elektrik auf VDE-Standard
- Asbest- oder Schadstoffrisiken bei Baujahren vor 1995
Bei Bestandshäusern in Garmisch-Partenkirchen mit Baujahr vor 1990 ist eine Begutachtung oft sinnvoller als die Provisionsersparnis.
Welche Sanierungspflichten gelten beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Nach Erwerb eines älteren Bestandshauses greifen einige Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):
- Heizungstausch: 30 Jahre alte Öl-/Gaskessel müssen innerhalb 2 Jahren nach Kauf erneuert werden
- Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht innerhalb 2 Jahren
- Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen: Dämmpflicht
Diese Pflichten gelten auch für Erben und Beschenkte — sie sollten in jede Kaufkalkulation einfließen.
Was sollte ich beim Grundbuchauszug für ein Haus in Garmisch-Partenkirchen prüfen?
Vier Aspekte sind beim Hauskauf besonders kritisch:
- Wegerechte und Leitungsrechte — etwa für Nachbarn oder Versorger, können Bebauung und Nutzung einschränken
- Vorkaufsrechte — z. B. der Gemeinde, können den Kaufprozess verzögern
- Grundschulden — müssen vor Eigentumsübergang gelöscht oder übernommen werden
- Baulasten — diese stehen NICHT im Grundbuch, müssen separat beim Baulastenverzeichnis erfragt werden
Wann fließt der Kaufpreis beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Die zeitliche Abfolge nach Notartermin:
- Tag 1–2 Wochen: Auflassungsvormerkung im Grundbuch wird eingetragen
- Woche 3–6: Käufer erhält Bescheid über Grunderwerbsteuer, zahlt sie
- Woche 5–8: Notar schickt Fälligkeitsmitteilung, Käufer überweist Kaufpreis
- Woche 7–12: Eigentumsumschreibung im Grundbuch, Übergabe terminiert
Vom Notartermin bis zum Schlüsselbesitz vergehen typisch 8–12 Wochen.
Welche Versicherungen brauche ich beim Hauskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Drei Versicherungen sind beim Hauserwerb relevant:
- Wohngebäudeversicherung — Pflicht vor Beurkundung, Vermittlung über bestehende Police oder Neuabschluss
- Elementarschadenversicherung — bei Hochwasserlagen empfehlenswert (auch in Garmisch-Partenkirchen teils relevant)
- Bauherrenhaftpflicht — bei geplanten Renovierungen direkt nach Einzug
Eine bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers läuft auf den Käufer über — Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Grundbuchumschreibung.
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