Notartermin beim Grundstückskauf
Was beim Notartermin passiert
Der Notartermin ist der rechtlich entscheidende Schritt beim Grundstückskauf. Hier wird der Kaufvertrag verlesen, von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskauf in Deutschland unwirksam.
Ablauf in 5 Schritten
- Identitätsprüfung
- Vertragsverlesung
- Erläuterung und Rückfragen
- Unterzeichnung
- Nachbereitung
Der Notar prüft die Personalausweise aller Beteiligten. Käufer und Verkäufer müssen persönlich anwesend sein oder einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht schicken.
Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag wörtlich. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30–60 Minuten. Beide Parteien können Fragen stellen und letzte Änderungen veranlassen.
Der Notar erklärt die rechtlichen Konsequenzen der einzelnen Vertragsklauseln. Bei Grundstücken erläutert er insbesondere die Regelungen zu Erschließung, Vermessung und Baulasten.
Beide Parteien und der Notar unterschreiben den Vertrag. Damit ist der Kauf beurkundet.
Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, informiert das Finanzamt (für die Grunderwerbsteuer) und steuert den weiteren Ablauf bis zur Eigentumsumschreibung.
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Was sollten Sie mitbringen?
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Finanzierungsbestätigung der Bank
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Ggf. Vollmacht (falls ein Vertreter erscheint)
Kosten des Notartermins
Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis und sind im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) gesetzlich festgelegt. Rechnen Sie mit ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises für Notargebühren plus ca. 0,5 % für die Grundbucheintragung. Die Kosten trägt in der Regel der Käufer.
Grundstücksspezifische Besonderheiten
Im Unterschied zu einer bestehenden Immobilie können beim Grundstücks-Notartermin zusätzliche Punkte relevant sein:
- Vermessungsurkunde: Bei Grundstücksteilungen wird die Vermessung im Vertrag geregelt.
- Erschließungszusagen: Vereinbarungen zur Kostentragung für ausstehende Erschließung werden im Vertrag festgehalten.
- Rücktrittsklauseln: Ggf. Rücktrittsrecht bei Versagung der Baugenehmigung.
Zeitplan nach dem Notartermin
- Wenige Tage: Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- 2–6 Wochen: Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt
- Nach Zahlung: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- 4–8 Wochen: Eigentumsumschreibung im Grundbuch
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