Kaufvertrag beim Grundstückskauf

Was im Kaufvertrag stehen muss

Der Kaufvertrag für ein Grundstück wird vom Notar erstellt und beurkundet. Er enthält alle Regelungen zum Eigentumsübergang und schützt beide Vertragsparteien. Beim Grundstückskauf gibt es einige Besonderheiten, die über den Standard-Kaufvertrag hinausgehen.

![Kaufvertrag und Grundstücksunterlagen](/assets/img/content/kaufen/kp_header_content_kaufvertrag.webp)

Wesentliche Vertragsinhalte

  • Vertragsparteien: Name, Anschrift und Steuer-ID von Käufer und Verkäufer
  • Grundstücksbezeichnung: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt — eindeutige Identifikation des Grundstücks
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Höhe, Fälligkeit, Zahlungsfrist, Bankverbindung
  • Lastenfreistellung: Der Verkäufer verpflichtet sich, bestehende Belastungen (z. B. Grundschulden) vor Übergabe löschen zu lassen
  • Besitzübergang: Zeitpunkt, ab dem der Käufer das Grundstück nutzen darf
  • Auflassungsvormerkung: Schützt den Käufer vor anderweitigem Verkauf bis zur Grundbucheintragung

Grundstücksspezifische Vertragsklauseln

Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks sollten zusätzlich folgende Punkte im Vertrag geregelt sein:

  • Vermessung: Wird das Grundstück erst durch Teilung geschaffen, muss die Vermessung im Vertrag geregelt sein — wer beauftragt, wer zahlt, bis wann.
  • Grenzfeststellung: Sind die Grundstücksgrenzen nicht eindeutig, sollte eine Grenzfeststellung vereinbart werden.
  • Erschließungszustand: Der aktuelle Erschließungsgrad und eventuelle Nacherschließungskosten sollten vertraglich festgehalten werden.
  • Baulasten: Eintragungen im Baulastenverzeichnis (z. B. Abstandsflächen, Zufahrtsrechte) müssen offengelegt werden.
  • Altlastenfreistellung: Der Verkäufer sollte zusichern, dass keine Altlasten bekannt sind — oder bekannte Belastungen benennen.
  • Bebaubarkeit: Ggf. Rücktrittsrecht, falls eine Baugenehmigung oder ein positiver Bauvorbescheid nicht erteilt wird.

Jetzt Finanzierung berechnen

Mithilfe unseres Finanzierungsrechners erhalten Sie einen ersten Überblick zu Ihren Kreditraten.

Zum Rechner

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Grundbuchauszug (beschafft in der Regel der Notar)
  • Flurkarte und Lageplan
  • Ggf. Bauvorbescheid oder Baugenehmigung
  • Ggf. Bodengutachten

Ablauf nach Vertragsunterzeichnung

  1. Notar veranlasst Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  2. Käufer zahlt den Kaufpreis nach Fälligkeitsmitteilung des Notars
  3. Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nach Bescheid des Finanzamts
  4. Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
  5. Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch
![Notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags](/assets/img/content/kaufen/kp_header_content_kaufvertrag_3.webp)

Passende Angebote erhalten

Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

Zum Suchauftrag

Vertrag prüfen lassen

Wir begleiten den Kaufvertragsprozess und achten darauf, dass alle grundstücksspezifischen Regelungen — von der Erschließung bis zur Altlastenfreistellung — vertraglich abgesichert sind.

Häufige Fragen zum Grundstücks-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen

Was muss im Grundstücks-Kaufvertrag in Garmisch-Partenkirchen stehen?
Pflichtinhalte: Vertragsparteien, exakte Grundstücksbeschreibung mit Grundbuchblatt und Flurstück, Kaufpreis, Übergabezeitpunkt, Auflassungsvormerkung, Belastungen, Erschließungsregelungen. Bei Grundstücken besonders: Baulasten, Wegerechte, Bodenbeschaffenheit-Garantien, Rücktrittsklauseln bei Baugenehmigungs-Risiken.
Welche Rücktrittsklauseln sind beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen wichtig?
Empfohlene Rücktrittsklauseln: - Bei Versagung der Baugenehmigung für Ihr geplantes Vorhaben - Bei Aufdeckung schwerer Altlasten - Bei nicht-zustimmender Bauvoranfrage - Bei Bodenbeschaffenheits-Mängeln (mehr als X € Mehrkosten) Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG verhandeln solche Klauseln vor Vertragsunterzeichnung.
Wie lange habe ich Zeit, den Grundstücksvertrag in Garmisch-Partenkirchen zu prüfen?
Mindestens 14 Tage zwischen Vertragsentwurf und Beurkundung nach §17 Abs. 2a BeurkG. Frist ist nicht verkürzbar und schützt vor Übereilung. Bei Grundstücken empfehlen wir bei wavepoint GmbH & Co. KG die Frist voll zu nutzen — Erschließungsfragen und Bebauungspläne brauchen Zeit für gründliche Prüfung.
Was bedeutet Auflassungsvormerkung beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Die Auflassungsvormerkung wird direkt nach Beurkundung im Grundbuch eingetragen und sichert Ihren Eigentumsanspruch. Der Verkäufer kann das Grundstück nicht doppelt verkaufen oder zusätzliche Belastungen ohne Ihre Zustimmung eintragen. Sie ist Voraussetzung für die spätere Eigentumsumschreibung.
Was bedeutet "gekauft wie gesehen" beim Grundstückskauf in Garmisch-Partenkirchen?
Im Standardfall ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen — Sie kaufen im Zustand wie besichtigt. Ausnahmen: arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer unbegrenzt weiter. Bei Grundstücken besonders relevant: nicht offengelegte Altlasten, falsche Erschließungsangaben, verschwiegene Baulasten. Der Verkäufer haftet hier auch nach Vertragsabschluss.
Was muss zur Erschließung im Grundstücksvertrag in Garmisch-Partenkirchen stehen?
Wichtige Regelungen: - Aktueller Erschließungszustand mit Anschlüssen - Wer trägt offene Erschließungsbeiträge der Stadt - Wer zahlt anstehende Anschlussgebühren - Garantien zur Bebaubarkeit Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG holen vor Vertragsunterzeichnung die Erschließungsbestätigung der Stadtwerke ein.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

* Pflichtfelder

A. Zürker Immobilien e.K.

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 1010

Fax: +49 8821 5 91 11

A. Zürker GmbH

Zugspitzstr. 56
82467 Garmisch-Partenkirchen

Tel.: +49 8821 56679

Fax: +49 8821 5 91 11